
Corona - Covid19 News
Stand 20.09.2021
Voraussetzungen für den Sportbetrieb im Landkreis Kitzingen
Datum
20.09.2021
Inzidenz-Wert
(nach RKI)
52,5
Was gilt heute?
Die Inzidenzwerte sind nicht mehr das Maß aller Dinge. Es gelten vielmehr noch die Hospitalisierungsraten, die von Landkreis zu Landkreis wegen unterschiedlicher Krankenhauskapazitäten auch nicht identisch sein können.
Der Inzidenzwert überschreitet den 35 Grenzwert und es sind in den Hallen in den Gängen Alltagsmasken zu tragen. Am Platz können diese entnommen werden.
Die Krankenhausampel
Derzeitiger Wert: 262 bei 7-Tage-Einweisungen in Krankenhäuser
Belegung der Intensivbetten: 291
Hinweise auf LGL zur Hospitalisierungsrate
Gelb wenn 1200 Covid-19-Fälle binnen 7-Tage mit Einweisung ins Krankenhaus
rot wenn 600 Covid-19-Aufenthalten in Intensivstationen
Für den Zutritt im Gastbereich gilt die 3G-Regel. Nicht geimpfte Personen haben den Schnelltest, der nicht älter als 24 Stunden alt ist, vorzulegen. PCR-Test gelten 48 Stunden.
Für die kommenden Spiele wird wie im Vorjahr auf das HSG-Hygienekonzept aufgebaut. Darin werden für die Veranstaltungen des Spielbetriebs hallenspezifisch Vorgaben aufgezeigt. Die Hygienekonzepte für die Sickergrundhalle sowie die der TGK-Ballsporthalle werden in Kürze eingestellt.
Was hat unser Betreuer zu beachten?
Achten auf die 3G-Regel und die Hospitationsraten der Krankenhäuser sowie nachrangig auf die Inzidenzwerte.
Stand 20.09.2021
Voraussetzungen für den Sportbetrieb im Landkreis Kitzingen
Datum | 20.09.2021 |
Inzidenz-Wert (nach RKI) | 52,5 |
Was gilt heute? | Die Inzidenzwerte sind nicht mehr das Maß aller Dinge. Es gelten vielmehr noch die Hospitalisierungsraten, die von Landkreis zu Landkreis wegen unterschiedlicher Krankenhauskapazitäten auch nicht identisch sein können. Der Inzidenzwert überschreitet den 35 Grenzwert und es sind in den Hallen in den Gängen Alltagsmasken zu tragen. Am Platz können diese entnommen werden. Die KrankenhausampelDerzeitiger Wert: 262 bei 7-Tage-Einweisungen in Krankenhäuser |
Was hat unser Betreuer zu beachten? | Achten auf die 3G-Regel und die Hospitationsraten der Krankenhäuser sowie nachrangig auf die Inzidenzwerte. |
Regelungen um den Spielbetrieb Stand: 25.09.2020
Was ist bei einem Bestätigten Corona-Fall erforderlich?
Leitfaden des BHV vom 25.09.2020 zum
Vorgehen bei einem bestätigten Corona-Fall bzw. einem begründeten Verdacht
Im Falle von bestätigten Infektionen mit SARS-CoV-2 (=Covid-19) oder einem begründeten Verdacht hat die Zusammenarbeit mit dem zuständigem Gesundheitsamt oberste Priorität. In einem zweiten Schritt muss auch der Verband (Geschäftsstelle, SpL Stelle) informiert werden, um schnell die rich-tigen Entscheidungen treffen zu können und gegebenenfalls Konsequenzen für den Spielbetrieb in die Wege zu leiten. Sollte in Ihrem Verein eine Person positiv auf Covid-19 getestet werden, sollten Sie folgende Schritte befolgen:
o Kontaktaufnahme mit dem zuständigen Gesundheitsamt (Das Gesundheitsamt Kitzingen verweist auf seiner Homepage auf die Coronavirus-Hotline der Bayerischen Staatsregierung: 089 / 122 220 – täglich von 8 bis 18 Uhr)
o Austausch über die nächsten Schritte und weiteres Vorgehen
o Kontaktnachverfolgung im Verein
o Informieren des zuständigen Verbandes via E-Mail an: corona@bhv-online.de mit folgenden Angaben: Verein / Spieler / betroffene Mannschaften in Liga / wann erste Symptome / Gegner, wenn Spiele stattgefunden haben / SR, die Spiel geleitet haben / Freigabe für Wiederauf-nahme von Gesundheitsamt/
o Planung des Weiteren Vorgehens im Verein
o Notwendige Maßnahmen – wie vom Gesundheitsamt vorgegeben – einleiten (Trainer, Spie-ler etc. informieren)
o Auswirkungen auf den Trainingsbetrieb klären
o Auswirkungen auf den Spielbetrieb (in Rücksprache mit dem Verband) klären – Kontaktauf-nahme mit der Taskforce „Corona“ unter corona@bhv-online.de mit den folgenden Angaben:
o Name des Vereins
o Name der Kontaktperson
o Information zum Vorfall/ zur Infektionskette
o Bei Bedarf: Informieren der Medien/Öffentlichkeit
o Abstimmung mit Gesundheitsamt und Verband/Bezirk
o Verfassen einer Pressemitteilung Einteilung von Kontaktpersonen in zwei Risikogruppen: Bei der Kontaktnachverfolgung unterscheidet das Robert-Koch-Institut (RKI) abhängig von der Intensität des Kontakts zwischen zwei Personengruppen: Kontaktpersonen der Kategorie I (höheres Infektionsrisiko; über 15 Minuten intensiver, direkter Kontakt) und Kontaktpersonen der Kategorie II (geringes Infektionsrisiko; weniger als 15 Minuten direkter Kontakt). Kontaktpersonen der Kategorie I werden vom Gesundheitsamt registriert und müssen sich absondern. Bei Kontaktpersonen der Ka-tegorie II werden vom Gesundheitsamt nur optional Maßnahmen verhängt. Weitere Details zur Kontaktpersonennachverfolgung finden Sie auf den Seiten des RKI – u.a. https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Kontaktperson/Dokumente_Tab.html
Umgang mit Spielern, die aus dem Urlaub zurückkehren: Wer aus einem Risikogebiet nach Bayern einreist, muss sich einem verpflichtenden Corona-Test un-terziehen. Bis zur Vorlage des Ergebnisses gibt es bekanntlich ein „Kontaktverbot“ mit Personen. Training oder gar Spielbetrieb kann daher nur erfolgen, wenn ein negatives Testergebnis vorliegt.
Sofern den Behörden ein bereits im Ausland vorgenommener Test mit negativem Ergebnis vorliegt und von dieser als ausreichend angesehen wird – dies sollte möglichst von der Behörde bestätigt werden – kann eine Mitwirkung am Sportbetrieb erfolgen. Mittlerweile haben jedoch auch Reiserückkehrer aus Nicht-Risikogebieten die Möglichkeit, sich nach der Einreise nach Deutschland kostenfrei innerhalb von 72 Stunden auf das Coronavirus SARS-CoV-2 testen zu lassen. Wir empfehlen eindeutig, dieses Angebot anzunehmen und das Testergebnis ab-zuwarten. Letztendlich spielt das Verhalten der Person im jeweiligen Land eine zentrale Rolle, unab-hängig davon, ob es sich um ein Risikogebiet handelt, oder nicht.
Umgang mit Spielern, deren Wohnsitz nicht in Bayern ist (Grenzgänger): Sollten durch den Grenzübergreifenden Spielbetrieb mit Österreich die teilnehmenden Personen am Spieltrieb direkt oder indirekt aus Risikogebieten kommen, so werden diese wie in Punkt „Umgang mit Spielern, die aus dem Urlaub zurückkehren“ behandelt. Sollten bei einem Verein Handballspieler/innen oder Offizielle (Trainer, Betreuer oder sonst. Offiziel-le aus (Grenz-)Regionen (u.a. Tschechien, Österreich) aktiv sein bzw. zum Einsatz kommen so gilt vorstehender Absatz entsprechend. Bei einem Einsatz von Schiedsrichter/innen gilt dies ebenfalls. Es gelten jeweils alle Passagen unter: „Umgang mit Spielern, die aus dem Urlaub zurückkehren“